Risiko und Bestand
Gesellschaften, die ohne Insolvenz abgewickelt werden, mit den Personen, denen die Abwicklung obliegt.
Wird eine Gesellschaft aufgelöst, muss ihr Vermögen verwertet werden: Maschinen, Fahrzeuge, Lagerbestände, Schutzrechte, Kundenstämme. Die Abwicklerin oder der Abwickler ist für diese Verwertung verantwortlich und in aller Regel an einem zügigen, geordneten Abschluss interessiert.
Die Liste nennt deshalb neben der Gesellschaft ausdrücklich die Personen, die sie in der Abwicklung vertreten.
Insolvenz und Abwicklung deutscher Gesellschaften. Wo Insolvenzen sich häufen, welche Gesellschaften sie in welchem Alter treffen und welche Rolle Kapital, Rechtsform und die Verfassung der Leitung dabei spielen.