Risiko und Bestand
Gesellschaften, die allein von einer Person vertreten werden, ohne Prokura und ohne zweite zeichnungsberechtigte Person.
Fällt die einzige Person aus, die eine Gesellschaft vertreten darf, steht der Betrieb still. Niemand kann Löhne anweisen, Verträge schließen oder über Konten verfügen, bis das Gericht eine Vertretung bestellt hat. In Gesellschaften, deren alleinige Leitung bereits ein fortgeschrittenes Alter erreicht hat, ist dieses Risiko keine theoretische Größe.
Vorsorge ist mit überschaubarem Aufwand möglich: durch Vollmachten, eine Prokura, eine Notfallplanung oder eine Versicherung der Schlüsselperson.
Insolvenz und Abwicklung deutscher Gesellschaften. Wo Insolvenzen sich häufen, welche Gesellschaften sie in welchem Alter treffen und welche Rolle Kapital, Rechtsform und die Verfassung der Leitung dabei spielen.