hdhgroup Research · Stand 23. Oktober 2026

Konzernbindung und Beteiligungsstrukturen

Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Muttergesellschaften, Beteiligungsgesellschaften und Umwandlungen im deutschen Bestand

Erschienen am 23. Oktober 2026 PDF herunterladen Methode und Grenzen Zitierweise

Auf einen Blick

30.003Gesellschaften mit Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag
186.343Beteiligungsgesellschaften, 16,1 % des Bestands
52,5 %der Konzerntöchter haben eine Prokura, gegenüber 14,8 % der übrigen
79,2 %der Töchter haben ihren Sitz im Land ihrer Muttergesellschaft
  1. 30.003 deutsche Kapitalgesellschaften sind über einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag an eine Muttergesellschaft gebunden, 25,9 von tausend. Unter Aktiengesellschaften und verwandten Formen sind es 63,6 von tausend, unter Unternehmergesellschaften 1,1.
  2. Am dichtesten verflochten ist Energieversorgung mit 96,4 ‰, gefolgt von Wasser, Abwasser, Entsorgung (71,3 ‰). Am geringsten ist die Bindung in Baugewerbe (9,9 ‰).
  3. Konzerntöchter sind größer und arbeitsteiliger verfasst als unabhängige Gesellschaften: 31,6 % haben ein Stammkapital ab 100.000 Euro (übrige 8,2 %), 59,8 % eine mehrköpfige Leitung (übrige 30,2 %).
  4. Konzernbindung ist überwiegend regional. 79,2 % der Töchter, deren Mutter selbst im Bestand steht, sitzen im selben Land, 64,6 % sogar am selben Ort.
  5. Etwa jede sechste Kapitalgesellschaft ist eine Beteiligungsgesellschaft. Unter den Gründungen des Jahres 2025 liegt ihr Anteil bei 21,8 %.

Fragestellung und Anlage

Ein erheblicher Teil der deutschen Wirtschaftstätigkeit vollzieht sich in Unternehmensgruppen. Wer mit einer Gesellschaft Geschäfte macht, hat es häufig mit einem Konzern zu tun, dessen Entscheidungen anderswo fallen, dessen Einkauf zentral gesteuert wird und dessen Haftung über die Tochter hinausreicht. Für Vertrieb, Kreditvergabe und die Bewertung von Gesellschaften ist die Konzernbindung deshalb eine Grundinformation.

Dieser Report misst die vertragliche Konzernbindung deutscher Kapitalgesellschaften. Er beschreibt, wie viele Gesellschaften über einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag gebunden sind, in welchen Branchen und Regionen, wie sich die Muttergesellschaften verteilen und worin sich gebundene von unabhängigen Gesellschaften unterscheiden. Ergänzend betrachtet er Beteiligungsgesellschaften, Umwandlungen und Gesellschaften ausländischer Rechtsform.

Grundgesamtheit sind 1.158.810 Kapitalgesellschaften im Bestand.

Unternehmensverträge im Bestand

Der Beherrschungsvertrag unterstellt die Leitung einer Gesellschaft den Weisungen eines anderen Unternehmens. Der Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sie, ihren gesamten Gewinn an dieses abzuführen; im Gegenzug übernimmt die Muttergesellschaft ihre Verluste. Beide Verträge werden häufig gemeinsam geschlossen und bilden die Grundlage der steuerlichen Organschaft.

Im Bestand finden sich 30.003 Gesellschaften mit einem solchen Vertrag. Sie sind fast ausschließlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften. Unter den Aktiengesellschaften und verwandten Formen ist die Quote mit 63,6 ‰ rund 2,2-mal so hoch wie unter den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (29,4 ‰). Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird als Konzerntochter kaum verwendet.

Für 7.459 Verträge ist das Datum des Abschlusses verzeichnet. Die Zahl der Abschlüsse je Jahr ist seit der Jahrtausendwende stetig gestiegen, von 181 im Jahr 2010 auf durchschnittlich 616 in den Jahren 2023 bis 2025. Weil frühere Verträge mit dem Erlöschen ihrer Gesellschaften aus dem Bestand verschwinden, überzeichnet die Reihe den Anstieg; die Richtung ist gleichwohl eindeutig.

Abbildung 1Verzeichnete Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge nach Jahr des Abschlusses, 2005 bis 2025
2005
2009
2013
2017
2021
621
618 2025

Verträge mit verzeichnetem Abschlussdatum, deren Gesellschaften heute noch bestehen.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Branchen und Regionen

Die Dichte der Konzernbindung unterscheidet sich zwischen den Wirtschaftsbereichen um mehr als eine Größenordnung. Energieversorgung führt mit 96,4 ‰. Versorgungsunternehmen und Betreiber von Erzeugungsanlagen gliedern einzelne Anlagen und Netze häufig in eigene Gesellschaften aus, die vertraglich an die Muttergesellschaft gebunden sind. Es folgen Wasser, Abwasser, Entsorgung (71,3 ‰), Bergbau, Steine und Erden (69,1 ‰) und Gesundheits- und Sozialwesen (65,5 ‰). Im Gesundheits- und Sozialwesen dürfte die hohe Quote den Aufbau von Klinik-, Pflege- und Praxisgruppen spiegeln.

Am anderen Ende stehen Baugewerbe und Sonstige Dienstleistungen, Bereiche, die von kleinen, inhabergeführten Gesellschaften geprägt sind.

Abbildung 2Gesellschaften mit Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag je tausend Gesellschaften, nach Wirtschaftsbereichen
Energieversorgung 96,4 ‰ · 1.159
Wasser, Abwasser, Entsorgung 71,3 ‰ · 316
Bergbau, Steine und Erden 69,1 ‰ · 73
Gesundheits- und Sozialwesen 65,5 ‰ · 1.891
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 59,4 ‰ · 318
Verarbeitendes Gewerbe 51,8 ‰ · 5.241
Verlagswesen, Rundfunk und Medien 41,8 ‰ · 607
Verkehr und Lagerei 35,4 ‰ · 1.134
Sonstige wirtschaftliche Dienste 27,9 ‰ · 1.542
Grundstücks- und Wohnungswesen 26,7 ‰ · 3.100
Kunst, Sport und Erholung 25,4 ‰ · 392
Telekommunikation und Informationstechnik 25,2 ‰ · 1.475
Gastgewerbe 24,9 ‰ · 849
Handel 22,9 ‰ · 3.391
Erziehung und Unterricht 21,1 ‰ · 313
Finanz- und Versicherungsdienste 19,0 ‰ · 4.251
Wissenschaftliche und technische Dienste 15,7 ‰ · 2.719
Sonstige Dienstleistungen 13,0 ‰ · 229
Baugewerbe 9,9 ‰ · 931

Alle Gesellschaften: 25,9 ‰

Hinter dem Punkt die Zahl der Gesellschaften mit Vertrag.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Unter den Ländern weist Hamburg mit 40,0 ‰ die höchste Dichte auf, gefolgt von Thüringen (36,8 ‰) und Bremen (31,1 ‰). Am geringsten ist sie in Schleswig-Holstein (21,1 ‰).

Tabelle 1Gesellschaften mit Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag nach Ländern
LandGesellschaftenmit Vertragje tausend
Hamburg 53.655 2.148 40,0 ‰
Thüringen 18.586 684 36,8 ‰
Bremen 10.632 331 31,1 ‰
Sachsen-Anhalt 19.137 572 29,9 ‰
Sachsen 42.581 1.205 28,3 ‰
Nordrhein-Westfalen 251.251 6.933 27,6 ‰
Saarland 10.745 297 27,6 ‰
Hessen 94.630 2.499 26,4 ‰
Brandenburg 28.981 726 25,1 ‰
Rheinland-Pfalz 42.092 1.040 24,7 ‰
Bayern 201.611 4.818 23,9 ‰
Niedersachsen 92.319 2.141 23,2 ‰
Baden-Württemberg 167.353 3.813 22,8 ‰
Berlin 91.146 2.063 22,6 ‰
Mecklenburg-Vorpommern 9.517 214 22,5 ‰
Schleswig-Holstein 24.569 519 21,1 ‰

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Muttergesellschaften

Für 7.548 Verträge lässt sich die Muttergesellschaft eindeutig benennen. Sie verteilen sich auf 5.264 Muttergesellschaften. 79,7 % von ihnen binden genau eine Tochter, 944 binden zwei bis vier, 124 fünf und mehr.

Die Konzentration ist entsprechend gering. Die oberen zehn Prozent der Muttergesellschaften vereinen 30,0 % der Verträge; der Herfindahl-Hirschman-Index der Verteilung liegt bei 5,0 von höchstens 10.000 Punkten. Vertragliche Konzernbindung ist damit eine Erscheinung des Mittelstands. Typisch ist die mittelständische Muttergesellschaft mit einer oder wenigen Töchtern, die Vertrieb, Immobilien, Personal oder einzelne Standorte in eigenen Gesellschaften führt.

Tabelle 2Muttergesellschaften mit den meisten verzeichneten Verträgen
MuttergesellschaftSitzTöchter mit Vertrag, mindestens
ENERPARC AG Hamburg 63
KMK Kinderzimmer GmbH & Co. KG Hamburg 47
EnBW Energie Baden-Württemberg AG Karlsruhe 40
Media-Saturn Deutschland GmbH Ingolstadt 38
Deutsche Wellness und Fitness Holding GmbH Schwetzingen 34
Vattenfall Europe Windkraft GmbH Hamburg 23
AniCura Germany Holding GmbH Ravensburg 23
Vattenfall Solar GmbH Hamburg 22
Alloheim Senioren-Residenzen SE Düsseldorf 18
Gesellschaft für Mikroneurochirurgie mbH Gensingen 17
Reinhard Mohn GmbH Gütersloh 14
Röther Beteiligungs GmbH Michelfeld 14

Nur Verträge, deren Muttergesellschaft eindeutig benannt ist. Die Zahlen sind Untergrenzen; große Konzerne mit anders gefassten Verträgen können fehlen.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Wo die Muttergesellschaft selbst im Bestand steht, lässt sich ihr Sitz mit dem der Tochter vergleichen. In 79,2 % von 3.814 solchen Fällen liegen beide im selben Land, in 64,6 % am selben Ort. Die stärksten Verbindungen über Ländergrenzen führen von Bayern nach Baden-Württemberg (87), von Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg (74) und von Hessen nach Baden-Württemberg (56).

Was Konzerntöchter auszeichnet

Gebundene Gesellschaften unterscheiden sich in ihrer Verfassung deutlich von unabhängigen. Ihr Stammkapital liegt im Median bei 26.000 € gegenüber 25.000 €, aber 31,6 % von ihnen haben 100.000 Euro und mehr, 3,9-mal so viele wie unter den übrigen. 52,5 % haben eine Prokura, 59,8 % eine Leitung aus mehreren Personen, 3,84 % eine Zweigniederlassung.

Konzerntöchter sind damit im Mittel größer, arbeitsteiliger und formaler organisiert. Für den Vertrieb bedeutet das zweierlei: Die Gesellschaft hat eine zweite Führungsebene, die ansprechbar ist, und die Entscheidung über größere Beschaffungen fällt häufig bei der Muttergesellschaft. Für die Einschätzung von Risiken ist bedeutsam, dass 3,04 % der gebundenen Gesellschaften einen Insolvenzvermerk tragen, gegenüber 4,12 % der übrigen.

Tabelle 3Gesellschaften mit und ohne Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag im Vergleich
Merkmalmit Vertragohne Vertrag
Gesellschaften 28.033 914.980
Stammkapital, Median 26.000 € 25.000 €
Stammkapital ab 100.000 € 31,6 % 8,2 %
mit Prokura 52,5 % 14,8 %
Leitung aus mehreren Personen 59,8 % 30,2 %
mit Zweigniederlassung 3,84 % 0,94 %
mit Insolvenzvermerk 3,04 % 4,12 %

Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, SE und KGaA. Prokura und Leitung bezogen auf Gesellschaften mit verzeichneter Leitung.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Beteiligungsgesellschaften

Neben der vertraglichen Bindung steht die Bindung über Anteile. 186.343 Gesellschaften, 16,1 % des Bestands, haben das Halten und Verwalten von Beteiligungen zum Gegenstand. Hinzu kommen 95.473 Gesellschaften (8,2 %), die als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft dienen und deren einziger Zweck die Geschäftsführung dieser Gesellschaft ist.

Der Anteil der Beteiligungsgesellschaften an den Gründungen ist seit der Mitte der 2000er Jahre deutlich gestiegen, von 12,7 % im Jahr 2009 auf 21,8 % im Jahr 2025. 15,2 % der Beteiligungsgesellschaften sind Unternehmergesellschaften. Am häufigsten sind Beteiligungsgesellschaften in Bremen (19,8 % des Bestands) und Hamburg (19,0 %), am seltensten in Saarland (9,9 %).

Hinter vielen dieser Gesellschaften stehen Unternehmer, die ihre operative Gesellschaft über eine eigene Beteiligungsgesellschaft halten. Unter den 223.521 Personen, die mehr als eine Gesellschaft leiten oder vertreten, führen 104.387 (46,7 %) mindestens eine Beteiligungsgesellschaft, 85.427 davon zugleich eine operativ tätige Gesellschaft.

Abbildung 3Anteil der Beteiligungsgesellschaften an den Gründungen eines Jahres, 2000 bis 2025
2000
2005
2010
2015
2020
21,8 % 2025

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Umwandlungen

Bei 54.232 Gesellschaften ist eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz verzeichnet: eine Verschmelzung bei 25.084, eine Spaltung oder Ausgliederung bei 19.584 und ein Formwechsel bei 24.197. Eine Gesellschaft kann an mehreren Vorgängen beteiligt sein, als übertragender wie als aufnehmender Rechtsträger.

Umwandlungen sind ein Merkmal gewachsener Strukturen. Am häufigsten sind sie in Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (158,5 ‰) und Bergbau, Steine und Erden (132,6 ‰), Bereichen, in denen Betriebe vermutlich häufiger aus früheren Rechtsformen hervorgegangen sind oder Vermögen und Betrieb in getrennte Gesellschaften überführt werden.

Gesellschaften ausländischer Rechtsform

3.009 Gesellschaften im Bestand haben eine ausländische Rechtsform, in aller Regel als Zweigniederlassung einer im Ausland errichteten Gesellschaft. Den größten Anteil stellen britische Limited und Public Limited Company mit 1.860 Gesellschaften. Die britische Limited wurde vor allem in den Jahren vor 2008 als Ausweg aus dem Mindestkapital der GmbH genutzt; seit es die Unternehmergesellschaft gibt, hat dieser Weg an Bedeutung verloren.

Tabelle 4Gesellschaften ausländischer Rechtsform nach Herkunft der Rechtsform
RechtsformGesellschaften
Britische Limited und Public Limited Company 1.860
Niederländische B.V. und N.V. 239
US-amerikanische Inc., LLC und Corporation 202
Italienische S.p.A. und S.r.l. 167
Gesellschaften in der Form S.A. oder S.L. 151
Französische SAS und SARL 73
Ungarische Kft. 67
Polnische Sp. z o.o. 60
Tschechische s.r.o. 47
Dänische ApS und A/S 41
Türkische A.Ş. 10

Herkunft ab zehn Gesellschaften.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Einordnung

Vertragliche Konzernbindung ist in Deutschland weit verbreitet und überwiegend mittelständisch. Die typische Konstellation ist eine Muttergesellschaft mit einer einzigen Tochter am selben Ort. Diese Bindung ist für Außenstehende kaum zu erkennen, weil die Tochter unter eigenem Namen auftritt.

Für den Vertrieb an Unternehmen folgt daraus, dass die Entscheidung häufig bei einer anderen Gesellschaft fällt als bei der, mit der man spricht. Für Kreditgeber und Lieferanten ist der Vertrag ein Hinweis auf eine Verlustübernahme durch die Mutter und damit auf eine höhere Sicherheit. Für Erwerber und Berater bei Unternehmensverkäufen zeigt er, wo Strukturen entflochten werden müssen, bevor ein Teil veräußert werden kann.

Methode und Grenzen

Datengrundlage

Grundlage ist der Bestand der hdhgroup an eingetragenen Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland, zum Stichtag 23. Oktober 2026, mit 1.158.810 Gesellschaften.

Definitionen

  • Konzernbindung: ein verzeichneter Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag, Ergebnisabführungsvertrag oder eine Verbindung beider, bei der Gesellschaft als abhängigem Teil.
  • Muttergesellschaft: der andere Vertragsteil, soweit er eindeutig benannt ist. Gleichlautende Namen werden zusammengefasst.
  • Beteiligungsgesellschaft: eine Gesellschaft, deren Gegenstand im Wesentlichen das Halten und Verwalten von Beteiligungen ist.
  • Komplementärgesellschaft: eine Gesellschaft, deren Gegenstand die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft ist.
  • Herfindahl-Hirschman-Index: Summe der quadrierten Anteile der Muttergesellschaften an allen Verträgen, mit 10.000 multipliziert. Werte unter 1.500 gelten in der Wettbewerbsökonomie als geringe Konzentration.

Grenzen

  • Erfasst ist die vertragliche Bindung. Faktische Konzerne, in denen eine Gesellschaft allein über Mehrheitsbeteiligungen beherrscht wird, sind nicht enthalten. Die Zahlen beschreiben deshalb eine Untergrenze der Verflechtung.
  • Die Muttergesellschaft ist für einen Teil der Verträge benannt. Aussagen über Muttergesellschaften beruhen auf diesem Teil und sind für Konzerne mit zahlreichen, anders gefassten Verträgen unvollständig.
  • Die Zuordnung zu Beteiligungs- und Komplementärgesellschaften folgt dem eingetragenen Gegenstand. Gesellschaften, die neben Beteiligungen ein eigenes Geschäft betreiben, können in beiden Gruppen erscheinen.
  • Umwandlungen sind gezählt, wenn ein entsprechender Vorgang bei der Gesellschaft verzeichnet ist. Der Zeitpunkt des Vorgangs bleibt unberücksichtigt.

Zitierweise

hdhgroup (2026): Konzernbindung und Beteiligungsstrukturen. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Muttergesellschaften, Beteiligungsgesellschaften und Umwandlungen im deutschen Bestand. hdhgroup Research, Stand 23. Oktober 2026. https://hdhgroup.de/berichte/konzernbindung

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Den Report als PDF Druckfassung mit Titelblatt, allen Abbildungen und Tabellen sowie Methode und Zitierweise, A4, 322 KB.
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