hdhgroup Research · Stand 23. Oktober 2026

Kliniken, Versorgungszentren und Pflege

Struktur, Eigentum, Leitung und Insolvenzen der Gesellschaften im deutschen Gesundheitswesen

Erschienen am 27. Oktober 2026 PDF herunterladen Methode und Grenzen Zitierweise

Auf einen Blick

24.140Kapitalgesellschaften tragen Krankenhäuser, Versorgungszentren, Praxen und Pflege
7,7 %sind vertraglich an eine Muttergesellschaft gebunden, 3,0-mal so viele wie im Gesamtbestand
27,2 %der Versorgungszentren werden von Personen geleitet, die fünf und mehr davon führen
14,0 ‰Insolvenzquote der stationären Pflege im Jahr 2023, nach 2,9 ‰ im Vorjahr
  • 24.140 Kapitalgesellschaften sind im Gesundheitswesen tätig. Die größte Gruppe bilden mit 9.248 die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste, gefolgt von Diagnostik und Therapie (4.760), Versorgungszentren (3.721), stationärer Pflege (3.593) und Krankenhäusern (2.137).
  • Das Gesundheitswesen ist weit stärker in Gruppen organisiert als die übrige Wirtschaft. Unter den Versorgungszentren sind 16,7 % vertraglich an eine Muttergesellschaft gebunden, in der stationären Pflege 13,8 %, unter den Krankenhäusern 12,0 %. Die ambulante Pflege bleibt mit 2,6 % eine Domäne unabhängiger Inhaber.
  • Die Versorgungszentren sind ein Geschöpf der Gesetzgebung. Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 wurden sie in zwei Schüben gegründet; der zweite folgte im Jahr 2015 der Zulassung fachgleicher Zentren und brachte die zahnärztlichen Versorgungszentren hervor, von denen heute 688 bestehen.
  • Die Insolvenzen kamen in Wellen. Die stationäre Pflege traf es im Jahr 2023 mit einer Quote von 14,0 ‰, die ambulante Pflege im Jahr 2024 mit 15,4 ‰. Unter den Krankenhäusern steigt die Zahl der Fälle seit Anfang 2026.
  • In den ostdeutschen Ländern werden Gesundheitsleistungen besonders häufig von Kapitalgesellschaften erbracht. Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen haben die höchste Dichte, Bayern die geringste.

Fragestellung und Anlage

Das deutsche Gesundheitswesen wird von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Trägern zugleich getragen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich das Gewicht zu Gesellschaften verschoben, die als GmbH oder Aktiengesellschaft verfasst sind: Kommunen haben ihre Krankenhäuser in Gesellschaften überführt, private Gruppen haben Kliniken und Pflegeheime übernommen, und mit dem Medizinischen Versorgungszentrum ist eine Form entstanden, in der ambulante Medizin von Kapitalgesellschaften betrieben werden kann. Die öffentliche Debatte über Investoren in Arztpraxen und Pflegeheimen hat diese Entwicklung in den letzten Jahren in den Blick gerückt.

Dieser Report beschreibt die Kapitalgesellschaften des Gesundheitswesens in sechs Segmenten. Er fragt, wie viele es sind, wie stark sie in Gruppen gebunden und in wenigen Händen gebündelt sind, wie sich die Versorgungszentren entwickelt haben, wo die Insolvenzen der Jahre 2021 bis 2026 lagen und wie sich Dichte und Leitung regional unterscheiden.

Grundgesamtheit sind 24.140 Kapitalgesellschaften im Bestand, 2,1 % aller Gesellschaften.

Bestand und Segmente

Die sechs Segmente unterscheiden sich in Größe und Verfassung erheblich. Krankenhausgesellschaften sind alt und groß: Sie bestehen im Median seit 20,2 Jahren, 34,2 % haben ein Stammkapital von 100.000 Euro und mehr, 39,9 % eine Prokura. Die stationäre Pflege steht ihnen in der Verfassung nahe. Ambulante Dienste, Praxen und Therapieeinrichtungen sind dagegen jung und klein; ein großer Teil von ihnen wurde nach 2020 gegründet, und in Diagnostik und Therapie ist jede sechste Gesellschaft eine Unternehmergesellschaft.

Tabelle 1Kapitalgesellschaften des Gesundheitswesens nach Segmenten
SegmentGesellschaftenAlter, Medianseit 2020 gegründetKapital ab 100.000 €mit Prokura
Krankenhäuser und Kliniken 2.137 20,2 J. 17,7 % 34,2 % 39,9 %
Medizinische Versorgungszentren 3.721 7,9 J. 44,0 % 8,5 % 28,8 %
Arzt- und Zahnarztpraxen 1.050 8,9 J. 41,7 % 5,1 % 15,4 %
Stationäre Pflege 3.593 17,0 J. 21,1 % 16,5 % 34,8 %
Ambulante Pflege und Betreuung 9.248 8,2 J. 43,4 % 5,8 % 21,6 %
Diagnostik, Therapie und weitere Gesundheitsberufe 4.760 6,9 J. 49,7 % 4,0 % 12,8 %

Eine Gesellschaft kann mehreren Segmenten angehören. Prokura bezogen auf Gesellschaften im Geschäftsbetrieb mit verzeichneter Leitung.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Die Zahlen beschreiben allein den Anteil der Kapitalgesellschaften an der Versorgung. Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft, Pflegeheime eingetragener Vereine und die große Mehrheit der Arztpraxen, die als Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft geführt werden, erscheinen hier nicht.

Gruppen und Muttergesellschaften

7,7 % der Gesellschaften des Gesundheitswesens sind über einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag an eine Muttergesellschaft gebunden, gegenüber 2,6 % im Gesamtbestand. Am höchsten ist die Quote unter den Versorgungszentren (16,7 %), in der stationären Pflege (13,8 %) und unter den Krankenhäusern (12,0 %). Krankenhausträger binden ihre Versorgungszentren, Pflegegruppen ihre Heime, und Klinikketten führen ihre Häuser als Töchter.

Abbildung 1Anteil der Gesellschaften mit Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag nach Segmenten
Krankenhäuser und Kliniken 12,0 %
Medizinische Versorgungszentren 16,7 %
Arzt- und Zahnarztpraxen 8,0 %
Stationäre Pflege 13,8 %
Ambulante Pflege und Betreuung 2,6 %
Diagnostik, Therapie und weitere Gesundheitsberufe 4,1 %

Gesamtbestand: 2,6 %

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Die vertragliche Bindung ist nur ein Teil der Gruppenbildung. Ein anderer zeigt sich in der Leitung. 27,2 % der Versorgungszentren haben eine Leitung, in der mindestens eine Person fünf und mehr Versorgungszentren führt, 18,0 % eine mit zehn und mehr. In der stationären Pflege liegt der Anteil bei 22,2 %, unter den Krankenhäusern bei 18,3 %. In der ambulanten Pflege (3,5 %) und unter den Praxen (5,9 %) ist eine solche Bündelung die Ausnahme.

Abbildung 2Anteil der Gesellschaften, deren Leitung eine Person mit fünf und mehr Gesellschaften desselben Segments umfasst
Krankenhäuser und Kliniken 18,3 %
Medizinische Versorgungszentren 27,2 %
Arzt- und Zahnarztpraxen 5,9 %
Stationäre Pflege 22,2 %
Ambulante Pflege und Betreuung 3,5 %
Diagnostik, Therapie und weitere Gesundheitsberufe 3,9 %

Bezogen auf Gesellschaften mit wiedererkannter Leitung.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Tabelle 2Muttergesellschaften mit den meisten vertraglich gebundenen Gesellschaften, nach Segmenten
MuttergesellschaftSitzSegment der TöchterTöchter, mindestens
inoges Holding GmbH Krefeld Krankenhaus 9
Celenus-Kliniken GmbH Offenburg Krankenhaus 5
Helios Kliniken GmbH Berlin Krankenhaus 5
Gesellschaft für Mikroneurochirurgie mbH Gensingen Versorgungszentrum 15
Deister-Süntel-Klinik GmbH Bad Münder Versorgungszentrum 9
Klinikum Hann. Münden GmbH Hann. Münden Versorgungszentrum 6
ze:ro Praxen Dienstleistungs GmbH Schwetzingen Versorgungszentrum 5
amedes Medizinische Dienstleistungen GmbH Göttingen Versorgungszentrum 5
Alloheim Senioren-Residenzen SE Düsseldorf Stationäre Pflege 13
CURA Kurkliniken, Seniorenwohn- und Pflegeheime AG Hamburg Stationäre Pflege 9
CURA Seniorenwohn- und Pflegeheime Beteiligungs-GmbH Hamburg Stationäre Pflege 8
Frank Wagner Holding Hanseatische Management GmbH Hamburg Stationäre Pflege 4
Cosiq GmbH Berlin Stationäre Pflege 4

Nur Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit eindeutig benannter Muttergesellschaft. Große Gruppen, die ihre Häuser über Beteiligungen ohne solchen Vertrag halten, erscheinen nicht oder mit zu kleiner Zahl.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Versorgungszentren

Das Medizinische Versorgungszentrum wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2004 eingeführt. Es erlaubt, ambulante ärztliche Versorgung in einer Einrichtung mit angestellten Ärztinnen und Ärzten zu erbringen, getragen auch von einer GmbH. Gründen dürfen ein solches Zentrum zugelassene Ärzte, Krankenhäuser und einige weitere Leistungserbringer; über den Erwerb eines Krankenhauses steht der Weg auch Finanzinvestoren offen.

Die Gründungen kamen in zwei Schüben. Der erste folgte der Einführung und erreichte im Jahr 2008 mit 113 Gründungen seinen Höhepunkt. Der zweite setzte im Jahr 2015 ein, als das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz auch Zentren zuließ, in denen nur eine Fachrichtung vertreten ist. Die Gründungen stiegen von 60 im Jahr 2014 auf 207 im Jahr 2016 und erreichten 298 im Jahr 2021.

Abbildung 3Gründungen Medizinischer Versorgungszentren in der Form einer Kapitalgesellschaft, 2004 bis 2025
2004
2007
2010
2013
2016
2019
298
2022
217 2025

Heute noch eingetragene Gesellschaften nach dem Jahr ihrer Gründung.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Die Öffnung für fachgleiche Zentren hat vor allem die Zahnmedizin verändert. Vor 2015 entstanden kaum mehr als fünf zahnärztliche Versorgungszentren im Jahr; im Jahr 2016 waren es 51, im Jahr 2021 83. Die Einschränkung, die das Terminservice- und Versorgungsgesetz im Jahr 2019 für die Gründung zahnärztlicher Zentren durch Krankenhäuser einführte, hat diese Entwicklung gebremst; die Gründungen gingen auf geringerem Niveau weiter. Heute bestehen 688 zahnärztliche Versorgungszentren als Kapitalgesellschaft.

Ärztliche und zahnärztliche Zentren sind unterschiedlich verfasst. Ärztliche Zentren sind zu 18,5 % vertraglich gebunden und haben zu 47,3 % eine mehrköpfige Leitung; bei den zahnärztlichen sind es 8,7 % und 29,6 %. Das ärztliche Zentrum ist häufig die ambulante Tochter eines Krankenhauses, das zahnärztliche häufiger die Gesellschaft eines einzelnen Zahnarztes, der seine Praxis mit angestellten Kollegen erweitert.

Insolvenzen

Die Insolvenzen im Gesundheitswesen folgten keinem gemeinsamen Takt; jedes Segment hatte sein eigenes Krisenjahr. Die stationäre Pflege traf es im Jahr 2023. Ihre Quote stieg von 2,9 ‰ im Jahr 2022 auf 14,0 ‰. Seit dem 1. September 2022 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, mindestens nach Tarif zu entlohnen; zugleich stiegen Energie- und Sachkosten, und viele Heime konnten Plätze mangels Personal nicht belegen. Die höheren Kosten wurden in den Vergütungen erst mit Verzögerung nachvollzogen.

Die ambulante Pflege folgte ein Jahr später. Ihre Quote erreichte im Jahr 2024 15,4 ‰ mit 115 Fällen, nach 4,6 ‰ im Jahr 2022, und ging im Jahr 2025 auf 8,4 ‰ zurück. Versorgungszentren und Praxen blieben durchweg unter dem Gesamtbestand.

Tabelle 3Insolvenzquote je tausend Gesellschaften nach Segment und Jahr
Segment20212022202320242025
Krankenhäuser und Kliniken 0,0 2,1 5,6 5,0 5,8
Medizinische Versorgungszentren 1,7 1,1 4,7 4,4 2,4
Arzt- und Zahnarztpraxen 4,4 2,7 5,0 7,0 4,3
Stationäre Pflege 3,7 2,9 14,0 8,1 8,7
Ambulante Pflege und Betreuung 3,3 4,6 7,7 15,4 8,4
Diagnostik, Therapie und weitere Gesundheitsberufe 2,6 2,2 5,2 6,2 8,9

Gesellschaften mit jüngstem Insolvenzvermerk im jeweiligen Jahr je tausend Gesellschaften, die vor Jahresbeginn gegründet wurden. Kleine Segmente schwanken stark.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Unter den Krankenhäusern ist die Zahl der Fälle klein, aber sie steigt. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 14 Insolvenzen von Krankenhausgesellschaften verzeichnet, nach 6 im ersten Halbjahr 2025. Die Ende 2024 in Kraft getretene Krankenhausreform ordnet Leistungen neu und verlangt von vielen Häusern, ihr Angebot zu konzentrieren. Für kleinere Häuser mit dünner Kapitaldecke wird der Übergang zur Bewährungsprobe.

Abbildung 4Insolvenzquote von Juli 2025 bis Juni 2026 nach Segmenten, je tausend Gesellschaften
Krankenhäuser und Kliniken 9,6 ‰ · 20 Fälle
Medizinische Versorgungszentren 2,9 ‰ · 10 Fälle
Arzt- und Zahnarztpraxen 1,0 ‰ · 1 Fälle
Stationäre Pflege 11,8 ‰ · 41 Fälle
Ambulante Pflege und Betreuung 9,7 ‰ · 82 Fälle
Diagnostik, Therapie und weitere Gesundheitsberufe 7,2 ‰ · 31 Fälle

Gesamtbestand: 8,6 ‰

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Regionen

Gemessen an allen Gesellschaften eines Landes sind Kapitalgesellschaften des Gesundheitswesens in Sachsen-Anhalt (29,1 je tausend), Thüringen (28,7) und Sachsen (26,3) am häufigsten, in Bayern (15,7) am seltensten. Der Vorsprung des Ostens dürfte in der Trägerstruktur begründet sein. Nach 1990 wurden Krankenhäuser, Polikliniken und Pflegeeinrichtungen dort vielfach unmittelbar in Gesellschaften mit beschränkter Haftung überführt, während im Westen kirchliche und freigemeinnützige Träger in anderen Rechtsformen ein größeres Gewicht behalten haben.

Die ambulante Pflege ist am dichtesten in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt vertreten, mit 13,6 und 13,5 Gesellschaften je tausend, die stationäre Pflege in Niedersachsen (6,6).

Tabelle 4Kapitalgesellschaften des Gesundheitswesens nach Ländern
LandGesellschaftenje tausendKlinikenVersorgungszentrenstationäre Pflegeambulante Pflege
Sachsen-Anhalt 557 29,1 50 69 88 259
Thüringen 534 28,7 52 80 84 212
Sachsen 1.119 26,3 88 136 135 464
Brandenburg 742 25,6 73 91 96 323
Mecklenburg-Vorpommern 244 25,6 31 28 17 129
Niedersachsen 2.289 24,8 182 286 610 877
Nordrhein-Westfalen 5.927 23,6 452 835 858 2.456
Schleswig-Holstein 573 23,3 39 78 120 240
Saarland 242 22,5 19 37 35 85
Rheinland-Pfalz 884 21,0 80 139 110 355
Bremen 220 20,7 15 27 54 78
Berlin 1.877 20,6 145 268 267 658
Hessen 1.939 20,5 211 313 254 758
Hamburg 960 17,9 65 223 119 318
Baden-Württemberg 2.877 17,2 320 497 372 963
Bayern 3.156 15,7 315 614 374 1.073

Je tausend Gesellschaften des jeweiligen Landes.

Quelle: hdhgroup, Bestand zum Stichtag, eigene Berechnung.

Leitung

Die Leitung im Gesundheitswesen ist häufiger mehrköpfig und häufiger durch eine Prokura ergänzt als im übrigen Bestand: 36,9 % der Gesellschaften haben mehr als eine Person in der Leitung (Gesamtbestand 29,3 %), 24,0 % eine Prokura (14,1 %). In Krankenhäusern ist die Trennung von kaufmännischer und ärztlicher Verantwortung die Regel.

Eine Nachfolgefrage stellt sich vor allem in den Praxen. In 13,4 % der Praxisgesellschaften hat die gesamte Leitung das 65. Lebensjahr erreicht, gegenüber 10,6 % im Gesamtbestand. In der ambulanten Pflege sind es 6,9 %; die jüngste Person der Leitung ist dort im Median 48 Jahre alt. Viele ambulante Dienste wurden von Pflegekräften gegründet, die heute in der Mitte ihres Berufslebens stehen.

Einordnung

Im Gesundheitswesen stehen zwei Formen der Unternehmung nebeneinander. Krankenhäuser, stationäre Pflege und ärztliche Versorgungszentren sind überwiegend in Gruppen organisiert, vertraglich gebunden und in ihrer Leitung gebündelt. Die ambulante Pflege, die Praxen und die therapeutischen Berufe sind dagegen von unabhängigen Inhabern geprägt, jung und klein. Die Debatte über den Einfluss von Investoren betrifft vor allem die erste Gruppe; die wirtschaftliche Verwundbarkeit hat sich in den letzten Jahren in beiden gezeigt.

Für Anbieter von Medizintechnik, Software, Personal und Dienstleistungen folgt daraus eine doppelte Struktur des Marktes. Bei Gruppen fallen Entscheidungen zentral und für viele Häuser zugleich; bei unabhängigen Diensten entscheidet der Inhaber vor Ort, häufig unter erheblichem Kostendruck. Für Finanzierer und Lieferanten bleibt die Lage der Pflege und der kleineren Krankenhäuser in den kommenden Jahren der empfindlichste Teil des Bereichs.

Methode und Grenzen

Datengrundlage

Grundlage ist der Bestand der hdhgroup an eingetragenen Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland zum Stichtag 23. Oktober 2026, mit 1.158.810 Gesellschaften.

Definitionen

  • Krankenhäuser und Kliniken: Gesellschaften der Klasse Krankenhäuser der Wirtschaftszweigsystematik, einschließlich Rehabilitations- und Fachkliniken.
  • Medizinische Versorgungszentren: Gesellschaften, deren Gegenstand ein Medizinisches Versorgungszentrum nennt. Zahnärztlich sind Zentren, deren Gegenstand zugleich die Zahnmedizin nennt.
  • Arzt- und Zahnarztpraxen: Gesellschaften der allgemein-, fach- und zahnärztlichen Praxis, die kein Versorgungszentrum sind.
  • Stationäre Pflege: Pflegeheime und Einrichtungen des betreuten Wohnens für ältere und behinderte Menschen.
  • Ambulante Pflege und Betreuung: Gesellschaften der Kranken- und Altenpflege ohne Unterbringung.
  • Gebündelte Leitung: mindestens eine Person der Leitung führt fünf oder mehr Gesellschaften desselben Segments.
  • Insolvenzquote: Gesellschaften mit einem Insolvenzvermerk im Beobachtungszeitraum je tausend Gesellschaften, die vor seinem Beginn gegründet wurden.

Grenzen

  • Erfasst sind Kapitalgesellschaften. Einrichtungen in der Trägerschaft von Vereinen, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Personengesellschaften fehlen. Die Zahlen beschreiben den Anteil der Kapitalgesellschaften an der Versorgung.
  • Die Zuordnung zu einem Segment folgt der Einordnung in die Wirtschaftszweigsystematik, bei Versorgungszentren dem Gegenstand. Gesellschaften mit mehreren Tätigkeiten können mehreren Segmenten angehören.
  • Vertragliche Bindung erfasst Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Gruppen, die ihre Häuser allein über Mehrheitsbeteiligungen führen, sind darin nicht enthalten.
  • Die Fallzahlen kleiner Segmente sind gering; Jahresquoten von Krankenhäusern und Praxen beruhen auf wenigen Fällen und sind entsprechend vorsichtig zu lesen.

Literatur

  • Gondi, S. und Song, Z. (2019): Potential Implications of Private Equity Investments in Health Care Delivery. JAMA 321 (11), S. 1047 bis 1048.
  • Scheffler, R. M., Alexander, L. M. und Godwin, J. R. (2021): Soaring Private Equity Investment in the Healthcare Sector: Consolidation Accelerated, Competition Undermined, and Patients at Risk. American Antitrust Institute und Petris Center, University of California, Berkeley.

Zitierweise

hdhgroup (2026): Kliniken, Versorgungszentren und Pflege. Struktur, Eigentum, Leitung und Insolvenzen der Gesellschaften im deutschen Gesundheitswesen. hdhgroup Research, Stand 23. Oktober 2026. https://hdhgroup.de/berichte/gesundheit

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Den Report als PDF Druckfassung mit Titelblatt, allen Abbildungen und Tabellen sowie Methode und Zitierweise, A4, 343 KB.
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