Nachfolge und Übergabe
Gesellschaften, in deren gesamter Leitung und Vertretung keine jüngere Generation erkennbar ist, die das Haus fortführen könnte.
Entscheidend für die Nachfolgefrage ist die jüngste Person, die eine Gesellschaft vertreten darf. Gehört auch sie der Generation an, die sich aus dem Unternehmen zurückziehen wird, gibt es im Haus niemanden, der die Leitung übernehmen kann. Der Weg führt dann nach außen: zu einem Käufer, einem externen Geschäftsführer oder einer Beteiligungsgesellschaft.
Für jeden, der Unternehmen erwerben, vermitteln oder finanzieren will, ist dies die präziseste Auswahl, die sich aus den Leitungsverhältnissen gewinnen lässt.
Die Generationenfrage im deutschen Mittelstand. Wie alt die Leitung deutscher Gesellschaften ist, wo die Übergabe am dringlichsten ansteht und in welchen Häusern eine nächste Generation bereits bereitsteht.