Nachfolge und Übergabe
Familiengeführte Gesellschaften, in denen die nächste Generation bereits Verantwortung trägt und die Übertragung der Anteile ansteht.
Wo neben der Gründergeneration bereits ein Sohn oder eine Tochter die Gesellschaft mitvertritt, ist der Generationswechsel eingeleitet. Offen ist in diesen Häusern selten das Ob, wohl aber die Form: Schenkung oder Erbfolge, Zeitpunkt, Bewertung, Gestaltung der Beteiligung.
Die anhängige Neuordnung der Begünstigung von Betriebsvermögen verleiht dieser Frage eine Dringlichkeit, die viele Familien erst spät erkennen. Wer heute überträgt, tut es unter Bedingungen, die morgen möglicherweise nicht mehr gelten. Jede Schenkung von Anteilen verlangt zudem eine belastbare Unternehmensbewertung.
Die Generationenfrage im deutschen Mittelstand. Wie alt die Leitung deutscher Gesellschaften ist, wo die Übergabe am dringlichsten ansteht und in welchen Häusern eine nächste Generation bereits bereitsteht.