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Insolvenzen in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern liegt bei der Verfahrenshäufigkeit über dem Bund, und die Stadt Rostock mit 13,2 je 1.000 Gesellschaften über allen Kreisen des Landes.

Insolvenzen je 1.000 Gesellschaften Stand 23. Oktober 2026 Methode und Quellen

Insolvenzen treten in Mecklenburg-Vorpommern häufiger auf als im Bundesgebiet. Die Kennzahl setzt die eröffneten Verfahren ins Verhältnis zum Bestand der Gesellschaften. Innerhalb eines Jahres wurden 86 Verfahren eröffnet, auf je 1.000 Gesellschaften kommen damit 9,6. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg die Zahl der Verfahren um 7,5 Prozent. Im Ländervergleich ergibt das Rang 3 von 16.

Die Spannweite zwischen den Kreisen ist breit. Die Stadt Rostock verzeichnet mit 13,2 Verfahren je 1.000 Gesellschaften den höchsten Wert, der Landkreis Vorpommern-Greifswald folgt. Die niedrigsten Quoten weisen der Landkreis Rostock, der Landkreis Vorpommern-Rügen und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf, dessen Wert von 7,9 unter dem Bundeswert bleibt. Die übrigen Kreise des Landes ordnen sich zwischen diesen Werten ein.

Mecklenburg-Vorpommern im Überblick

Rostock: 13,2 Schwerin: zu wenige Fälle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: 7,9 Landkreis Rostock: 9,0 Landkreis Vorpommern-Rügen: 8,2 Landkreis Nordwestmecklenburg: zu wenige Fälle Landkreis Vorpommern-Greifswald: 11,9 Landkreis Ludwigslust-Parchim: 9,4
Insolvenzen je 1.000 Gesellschaften unter 8,2 8,2 bis unter 9,0 9,0 bis unter 9,4 9,4 bis unter 11,9 11,9 und mehr zu wenige Fälle

Ein Klick auf einen Kreis öffnet seine Seite. Die Klassen teilen die Kreise in fünf gleich große Gruppen.

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Die Kreise in Mecklenburg-Vorpommern, geordnet nach je 1.000 Gesellschaften

Kreis je 1.000 GesellschaftenFälleVeränderung
Rostock 13,216·
Landkreis Vorpommern-Greifswald 11,915·
Landkreis Ludwigslust-Parchim 9,410·
Landkreis Rostock 9,011·
Landkreis Vorpommern-Rügen 8,211·
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 7,912·
Schwerin ···
Landkreis Nordwestmecklenburg ···

Quelle: hdhgroup Research, Stand 23. Oktober 2026, eigene Berechnung. Ein Punkt steht für zu wenige Fälle.

Methode. Gezählt werden die eingetragenen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, KGaA) mit Sitz im Gebiet, Stand 23. Oktober 2026. Insolvenzen beziehen sich auf die zwölf Monate von Juli 2025 bis Juni 2026, Gründungen auf heute bestehende Gesellschaften nach Gründungsjahr. Der Wohnort der Leitung umfasst Geschäftsführung und Vorstand. Fallzahlen unter zehn werden nicht ausgewiesen, Anteile erst ab dreißig Gesellschaften. Alle Werte sind zusammengefasst und enthalten keine Angaben zu einzelnen Gesellschaften oder Personen. Die Abgrenzungen entsprechen den Reports, die Bundeswerte stehen dort ausführlich.

Quellen. Eigene Auswertung des Bestands deutscher Kapitalgesellschaften durch hdhgroup Research. Kartengrundlage und Gebietsstand 31.12.2025: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: sgx.geodatenzentrum.de; Grenzen für die Darstellung vereinfacht. Einwohnerzahlen zum 31.12.2025: Statistisches Bundesamt (Destatis), über VG250-EW des BKG.

Zitierweise. hdhgroup Research (2026): Insolvenzen in Mecklenburg-Vorpommern. Stand 23. Oktober 2026. https://hdhgroup.de/regionen/mecklenburg-vorpommern/insolvenzen. Offener Datensatz: doi.org/10.5281/zenodo.23733515

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